| Weitere Informationen - News - Wissenswertes Steuerberater sind, ebenso wie Rechtsanwälte oder Ärzte, freiberuflich tätig. Nicht jeder darf sich einfach
Steuerberater nennen, die Berechtigung zur Berufsausübung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, festgehalten im
Steuerberatungsgesetz sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung. Wer als Steuerberater tätig werden möchte,
muß in der Regel zuerst die Steuerberaterprüfung bestehen, weitere Voraussetzungen sind die persönliche
Eignung sowie die Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung. Nach bestandener Prüfung ist nun die
offizielle Bestellung zum Steuerberater möglich, erst nach der Bestellung durch die jeweils zuständige
Steuerberaterkammer und mit Aushändigung der Berufsurkunde darf die Berufsbezeichnung Steuerberater
genutzt werden. |