Nach dem Steuerberatungsgesetz ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ausschliesslich
den steuerberatenden Berufen wie Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und
vereidigten Buchprüfern sowie den mehrheitlich aus Steuerberatern bestehenden Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten.
Für Privatpersonen gibt es als Alternative die Möglichkeit der Lohnsteuerberatung beispielsweise durch
Lohnsteuerhilfevereine.