Neu seit 2008 durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz (12.04.2008) ist der Syndikus-Steuerberater.
Es ist Steuerberatern nun möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter bei Unternehmen
tätig zu sein, die nicht in einer steuerberatenden Branche tätig sind. Allerdings ist auch in diesem
Falle die Begründung einer beruflichen Niederlassung sowie eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.