| Weitere Informationen - News - Wissenswertes Durch die Fachberaterordnung, die auf der 17. Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer am 28.03.2007
beschlossen wurde, können Steuerberater künftig amtliche Fachberatertitel beispielsweise im Bereich Internationales
Steuerrecht erlangen. Um diese Titel erlangen zu können, müssen fundierte bzw. überdurchschnittliche praktische und
theoretische Kenntnisse des jeweiligen Gebiets vorhanden sein, neben einem Fachberaterlehrgang über 120 Stunden muss
auch ein Nachweis über eine größere Zahl praktischer Fälle vorgewiesen werden. |